Allgemeine Vertragsbedingungen
1. Vertragsgegenstand
1.1 Die Reiseagentur HERKULES agency GmbH vermittelt
Vertragsbedingungen für den Verkauf und die Teilnahme am Aufenthalt sind alle
Dienstleistungen, die.
2. Vertragsbeziehung
2.1 Die Vertragsbeziehung
entsteht nachdem der Klient den vereinbarten Preis für den Aufenthalt bezahlt
hatte und nachdem HERKULES den Voucher gesendet hatte. Der Voucher wird an
die Adresse des Klienten per Einschreiben, Fax oder E-mail gesendet.
3. Partner
3.1 An der Vertragsbeziehung sind beteiligt:
(a) Reiseburo HERKULES agency GmbH (nachfolgend nur "Agentur" genannt),
(b) natürliche oder juristische Personen (nachfolgend nur "Klient" genannt).
4. Vertragspartner /Rechte und Pflichten/
4.1 Die Agentur
verpflichtet sich:
(a) die Dienstleistungen im vereinbarten Umfang und
Qualität zu gewährleisten;
(b) alle Auskünfte über den Umfang und Qualität
der vereinbarten Dienstleistungen zu geben und den Klienten unverzüglich über
allfällige Veränderungen zu verständigen;
(c) nach Bezahlung der bestellten
Dienste dem Klienten den Voucher zu versenden. Dieser berechtigt ihn, die
bestellten und bezahlten Dienste zu fordern.
4.2 Die Agentur ist nicht
verpflichtet, dem Klienten die Leistung über den Rahmen der vorher vereinbarten
und bezahlten Dienstleistungen zu gewähren.
4.3 Die Agentur ist berechtigt,
vom Klienten die Bezahlung des Gesamtpreises für bestellte Dienstleistungen im
vereinbarten Fälligkeitstermin zu fordern. Der Fälligkeitstermin wird in der
"Teilnahmebestätigung", bzw. im anderen Dokument angegeben, welches der Klient
nach der Buchung des Aufenthaltes und der Dienstleistungen erhält.
4.4 Der
Klient verpflichtet sich:
(a) den vereinbarten Gesamtpreis für bestellte
Dienstleistungen im vereinbarten Fälligkeitstemin zu bezahlen;
(b) während
des Aufenthaltes so zu handeln, damit es zu keinen Gesundheitsschäden,
Rechtsgutverletzungen oder Beeinträchtigungen anderer Teilnehmer nicht käme;
(c) sich mit den Kontraindikationen der jeweiligen Kurorten hinsichtlich des
eigenen Gesundheitszustandes vertraut zu machen, besonders bei Kuraufenthalten
mit speziellen Kurprogrammen;
(d) sich an die Kur- bzw.
Unterkunftsvorschriften zu halten.
4.5 Falls die Dienste dem vereinbarten
Umfang und Qualität nicht entsprechen, der Klient hat laut Punkt 7 dieser
Bedingungen Anspruch, die Reklamation vorzubringen.
4.6 Der Klient hat
Anspruch, jederzeit und ohne einen Grund zu nennen, vom Vertrag zurückzutreten,
indem Stornogebühren laut Punkt 8 dieser Bedingungen gelten.
4.7 Der Klient
hat Anspruch auf die Änderung der vereinbarten Diensten laut Punkt 6 dieser
Bedingungen.
5. Preis
5.1 Der Preis für den vom Klienten ausgewählten
Aufenthalt und für die Dienstleistungen ist in der "Teilnahmebestätigung"
angegeben. Dieses Dokument erhält der Klient vor dem Antritt des Aufenthaltes.
5.2 Der vereinbarte Preis ist nur nach der Zustimmung aller Vertragspartner
zu ändern.
6. Änderungen der vereinbarten Dienste
6.1 Die Agentur ist
verpflichtet, den Klienten ohne überflüssigen Verzug und noch vor dem Antritt
des Aufenthaltes über Veränderungen im Preis, Umfang und in der Qualität der
Dienstleistungen zu informieren.
6.2 Im Falle triftiger Veränderungen im
Preis, Umfang oder in der Qualität der bestellten und vom Klienten bezahlten
Diensten seitens der Agentur noch vor dem Antritt des Klienten zum Aufenthalt,
entsteht dem Klienten Anspruch auf den Vertragsrücktritt und auf die
Rückerstattung des bezahlten Betrages und zwar ohne irgendwelcher
Stornogebühren. Dieser Betrag wird dem Klienten spätestens bis 30 Tage ab
Aufhebungstag zurückerstattet. Als triftige Veränderung wird die Veränderung der
Unterkunftseinrichtung für gleiche oder höhere Qualität nicht betrachtet.
6.3 Der Klient, der ohne das Verschulden der Agentur nicht alle bestellten
und vorher bezahlten Dienstleistungen fordert, hat keinen Anspruch auf die
Preisrückvergütung.
6.4 Auch im Falle früherer Abreise vom Aufenthalt
gegenüber vorheriger Buchung, entsteht dem Klienten kein Anspruch auf die
Preisrückvergütung des bezahlten Betrages. Die Ausnahmefälle stellen triftige
Gründe dar, z.B. Krankheit, oder andere Gründe, die jeweilige Kur- oder
Erholungseinrichtung für genügend triftig betrachtet.
7. Beanstandung
7.1 Falls die bestellten und bezahlten Dienste
nicht in vollem Umfang und in der Qualität geleistet wurden und der Klient
diesen Mangel ohne überflüssigen Verzug dem Diensterbringer oder der Agentur
angekündigt hat, kann er die Beanstandung erheben.
7.2 Vorgehen bei Erhebung
der Beanstandung:
(a) Falls der Klient feststellt, dass die vereinbarten
Dienste im Umfang oder in der Qualität mangelhaft sind, muss er dem zuständigen
Personal unverzüglich darüber Bescheid geben (Rezeptionschef, den Arzt oder alle
Personen, die mit dem Klienten in Berührung kommen).
(b) Falls der Mangel
fortdauert, muss der Klient die Marketingabteilung des betreffenden Kurortes
unverzüglich darüber benachrichtigen.
(c) Falls die Mängel aus irgendwelchen
Gründen zu voller Zufriedenheit des Klienten direkt vor Ort nicht beseitigt
werden können, werden sie zusammen mit seiner Beschreibung und eventueller
Lösung in Voucher des Klienten eingetragen, einschließlich Namen und
Unterschriften des Klienten und des Angestellten der Marketingabteilung.
(d)
Falls der Mangel nicht beseitigt werden kann und sein Wesen den weiteren
Aufenthalt des Klienten im jeweiligen Kur- oder Erholungseinrichtung unmöglich
machen würde, muss er die Agentur darüber telefonisch benachrichtigen. Die
Agentur wird den Klienten über weiteres Handeln informieren.
(e) Die
Beanstandung muss per Post oder Fax spätestens bis 3 Monate nach geplanter
Beendigung des Aufenthaltes geschickt werden und muss alle im Punkt 7.2, Abs. c)
angeführten Erfordernisse beinhalten.
7.3 Die Agentur wird den Klienten über
den Verlauf und das Ergebnis der Beanstandung im Laufe der 14 Tage ab
Zustellungstag der Beanstandung benachrichtigen.
7.4 Die Agentur trägt keine
Verantwortung für die vom Klienten verursachten Rechtsgutverletzungen oder der
aus höherer Gewalt verursachten Umständen (z.B. Naturkatastrophen, politischen
Unruhen, Quarantänen, usw.).
8. Stornobedingungen und Stornogebühren
8.1 Der Klient hat
Anspruch, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Dieser Vertragsrücktritt
geschieht mittels schriftlicher Benachrichtigung an die Agentur. Die Stornofrist
beginnt ab dem Tag der Aushändigung schriftlicher Benachrichtigung (bzw. per
Fax) über Aufhebung der Teilnahme am Aufenthalt seitens Klienten.
8.2 Im
Falle der Aufhebung der Teilnahme am Aufenthalt ist der Klient verpflichtet, der
Agentur die Stornogebühr in der Höhe der wirklichen Kosten zu bezahlen, d.h.:
- beim Rücktritt innerhalb von 32 bis 29 Tagen vor Aufenthaltbeginn ....... 15% vom Preis
- beim Rücktritt innerhalb von 28 bis 15 Tagen vor Aufenthaltbeginn ....... 30% vom Preis
- beim Rücktritt innerhalb von 14 bis 7 Tagen vor Aufenthaltbeginn ....... 50% vom Preis
- beim Rücktritt innerhalb von 6 bis 0 Tagen vor Aufenthaltbeginn ....... 100% vom Preis
8.3 Die Agentur ist berechtigt, die Stornogebühr von dem seitens Klienten schon bezahlten Aufenthaltspreis abzurechnen.
9. Versicherung
9.1 Die Preise der Aufenthalten und der
Dienstleistungen beinhalten weder Reise- und Unfallversicherung, noch andere Art
der Versicherung.
9.2 Klienten außerhalb der Slowakei sind verpflichtet,
sich die Reise- und die Heilkostenversicherung im Ausland vor dem Antritt zum
Aufenthalt zu versorgen.
10. Reisedokumente
10.1 Klienten aus der Slowakei legitimieren
sich beim Aufenthaltsantritt mit dem VOUCHER, sowie mit gültigem Personalausweis
und mit dem Krankenschein.
10.2 Ausländische, nicht aus den EU-Ländern
stammende Klienten legitimieren sich mit dem VOUCHER und gültigem Pass,
EU-Bürger mit dem VOUCHER und Personalausweis.
10.3 Ausländische Klienten
müssen die in der Slowakei, sowie im eigenen Land, gültigen Pass-, Visum- und
Zollvorschriften, einhalten. Der Klient trägt alle Kosten, die mit dem Verstoß
dieser Vorschriften entstehen können.
11. Schlußbestimmungen
11.1 Mit der Bezahlung des vereinbarten
Preises bestätigt der Klient, dass er/sie mit diesen Bedingungen einverstanden
ist.




